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Mitbestimmungsgesetz von Schleswig-Holstein: § 97 Inkrafttreten

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§ 97 Inkrafttreten   

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 95 am 1. Januar 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1982 (GVOBl. Schl.-H. S. 41)*) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 364), außer Kraft. § 95 tritt am 1. April 1991 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.


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