Schleswig-Holstein: Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) - Inhaltsübersicht -

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Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) - Inhaltsübersicht -

vom 30. März 1990, letzte Änderung: §§ 9, 10 und 15 geänd. (Art. 5 LVO v. 14.12.2021, GVOBl. S. 1546).

Aufgrund des § 85 des Landesbeamtengesetzes verordnet die Landesregierung:

Inhaltsübersicht:

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Persönliche Lebensgestaltung

§ 3 Einordnung in ein Hauptamt

§ 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 5 Öffentliche Ehrenämter

§ 6 Abwicklungsfrist

§ 7 Auskunftspflicht

§ 7a (gestrichen)  

 

Abschnitt II
Vergütung für Nebentätigkeiten

§ 8 Vergütung

§ 9 Vergütungsverbot für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

§ 10 Ablieferungspflicht und Abrechnung

 

Abschnitt III
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn

§ 11 Genehmigungspflicht

§ 12 Grundsätze für die Entrichtung des Nutzungsentgelts

§ 13 Allgemeines Nutzungsentgelt

§ 14 Nutzungsentgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten

§ 15 Festsetzung des Nutzungsentgelts

 

Abschnitt IV
Zuständigkeit, Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 16 Zuständigkeit

§ 17 gestrichen

§ 18 Inkrafttreten


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Red 20231017

 

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