Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO) - Inhaltsverzeichnis -

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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO) - Inhaltsverzeichnis -

vom 19. Mai 2009, zuletzt mehrfach geändert, §§ 28, 41 und 42 neu gefasst, §§ 27a und 41a neu eingefügt (Art. 5 Ges. v. 03.05.2022, GVOBl. S. 551).

Aufgrund der § 16 Satz 2 und § 25 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) verordnet die Landesregierung die folgenden §§ 1 bis 47 mit Ausnahme der §§ 22 bis 24, aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 2 LBG verordnet das Innenministerium die §§ 22, 23 und 47 und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die §§ 24 und 47:

Inhaltsübersicht

Erster Teil
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2 Personalentwicklung

§ 3 Gestaltung der Laufbahnen

§ 4 Befähigung, Erwerb der Befähigung

§ 5 Einstellung im Beförderungsamt

§ 6 Laufbahnwechsel

§ 7 Probezeit

§ 8 Feststellung der Bewährung

§ 9 Qualifizierung

§ 10 Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt

§ 10a Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14

§ 11 Fortbildung und Qualifizierung

§ 12 Nachteilsausgleich

§ 13 Menschen mit Behinderung

 

Zweiter Teil
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften

§ 14 Hauptberufliche Tätigkeit

§ 15 Vorbereitungsdienst

§ 16 Laufbahnprüfung

§ 17 Prüfungsnoten

Abschnitt II
Laufbahngruppe 1

§ 18 Bildungsvoraussetzungen

§ 19 Vorbereitungsdienst

 

Abschnitt III
Laufbahngruppe 2

§ 20 Bildungsvoraussetzungen

§ 21 Vorbereitungsdienst

Abschnitt IV
Vorschriften für bestimmte Beamtengruppen

§ 22 Allgemeine Dienste

§ 23 Feuerwehr

§ 24 Gesundheits- und Soziale Dienste

 

Abschnitt V
Aufstieg

§ 25 Regelaufstieg

§ 26 Schnellaufstieg

§ 27 Bewährungsaufstieg

§ 27a Praxisaufstieg

Abschnitt VI
Dienstherrnwechsel

§ 28 In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung

§ 29 Verfahren beim Dienstherrnwechsel

 

Dritter Teil
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

§ 30 Anwendungsbereich

§ 31 Anerkennung

§ 32 Antrag

§ 33 Bewertung der Berufsqualifikationen

§ 34 Ausgleichsmaßnahmen

§ 35 Eignungsprüfung

§ 36 Anpassungslehrgang

§ 37 Verfahren

§ 38 Berufsbezeichnung

§ 38a Verwaltungszusammenarbeit

§ 38b Vorwarnmechanismus

§ 38c Durchführung des Informationsaustausches

 

Vierter Teil
Dienstliche Beurteilung

§ 39 Dienstliche Beurteilung, Allgemeines

§ 40 Inhalt der Beurteilung

§ 41 Richtwerte für die Leistungsbewertung

§ 42 Ausnahmen für Beamtinnen und Beamte in der Rechtspflege und für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

 

Fünfter Teil
Zuständigkeiten

§ 43 Zuständigkeit

 

Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 44 Übergangsvorschrift zu § 22 Abs. 5

§ 45 Übergangsbestimmungen für den Aufstieg

§ 46 Überleitung

§ 47 Inkrafttreten und Außerkrafttreten


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Red 20231017

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