Mitbestimmungsgesetz von Schleswig-Holstein: § 94a Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen

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§ 94a Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen   

(1) Entsteht bei der Umbildung von Behörden oder Körperschaften eine neue Dienststelle, für die nach § 10 ein Personalrat zu wählen ist, bilden die Beschäftigten der neuen Dienststelle, die in ihren bisherigen Dienststellen Personalratsmitglieder waren, bis zur konstituierenden Sitzung des zu wählenden Personalrats, längstens sechs Monate nach der Neubildung der Dienststelle, übergangsweise den Personalrat. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter der Dienststellenleitung lädt innerhalb von zwei Wochen nach der Neubildung der Dienststelle zur ersten Sitzung des Personalrates ein und leitet die nach § 24 durchzuführenden Wahlen. Der Personalrat hat innerhalb weiterer zwei Wochen drei Wahlberechtigte als Wahlvorstand und eine von ihnen als Vorsitzende oder einen von ihnen als Vorsitzenden zu bestellen. Zusätzlich kann eine gleiche Anzahl Ersatzmitglieder bestellt werden.

(2) Führt die Neubildung einer Dienststelle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 zu einer Wahl eines bisher nicht vorhandenen Gesamtpersonalrats oder einer bisher nicht vorhandenen Stufenvertretung, gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) Die in den bisherigen Dienststellen abgeschlossenen Dienstvereinbarungen nach § 57 gelten für die Beschäftigten aus diesen Dienststellen bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen, längstens für ein Jahr nach der Neubildung der Dienststelle, fort, sofern sie nicht durch Zeitablauf oder Kündigung vorher außer Kraft treten.


 

Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein

Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
- Ostsee >>>mit der wunderschönen Ostseeküste
- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


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