Mitbestimmungsgesetz von Schleswig-Holstein: § 34 Kosten

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§ 34 Kosten   

(1) Die durch die Tätigkeit des Personalrates oder der von ihm beauftragten Mitglieder entstehenden Kosten trägt die Dienststelle. Hierzu gehören auch

1. Sitzungsgelder für die Mitglieder des Personalrates bei Sitzungen von mehr als einer Stunde Dauer, deren Höhe die Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt,

2. die notwendigen Kosten für Gutachten, die der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben in Auftrag gegeben hat,

3. Kosten für verwaltungsgerichtliche Verfahren in den Fällen des § 88; werden die Kosten des Rechtsstreites dem Personalrat auferlegt, so gelten sie als Kosten nach Absatz 1 Satz 1,

4. Kosten für Reisen von Mitgliedern des Personalrates nach dem Bundesreisekostengesetz, die dieser zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beschließt; vom Dienst teilweise und voll freigestellte Mitglieder von Stufenvertretungen erhalten die ihnen entstandenen Mehrausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Sitz der Stufenvertretung nach §§ 4 und 5 Bundesreisekostengesetz erstattet,

5. Kosten für Beschäftigte, die auf Beschluß des Personalrates zu einer Personalratssitzung eingeladen werden, nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes,

6. Kosten des sachlichen Geschäftsbedarfes des Personalrates,

7. Kosten zur Deckung des Informationsbedarfes durch Literatur und rechtliche Beratungen.

In den Fällen des Satzes 2 Nr. 4 bis 7 sind Beschlüsse des Personalrates für die Dienststelle bindend, soweit sie sich im Rahmen der für den Personalrat bereitgestellten Haushaltsmittel halten, es sei denn, daß das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht sie auf Antrag der Dienststelle aufhebt. Der Antrag ist innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Unterrichtung der Dienststelle über den Beschluß des Personalrates zu stellen.

(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat die Dienststelle in erforderlichem Umfang Räume und Büropersonal zur Verfügung zu stellen.

(3) Dem Personalrat sind in allen Dienststellen Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung zu stellen. Der Personalrat kann schriftliche Mitteilungen an die Beschäftigten herausgeben.

(4) Die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und zur Deckung seines Geschäfts- und Informationsbedarfes bewilligten Haushaltsmittel im Sinne von Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 4 bis 7 können auf seinen Antrag dem Personalrat zur eigenverantwortlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein

Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
- Ostsee >>>mit der wunderschönen Ostseeküste
- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


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