Mitbestimmungsgesetz von Schleswig-Holstein: § .3 Beschäftigte

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Mitbestimmungsgesetzes von Schleswig-Holstein

§ 3 Beschäftigte 

(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der in § 1 Abs.1 bezeichneten Träger der öffentlichen Verwaltung und Personen, die aufgrund anderer Rechtsverhältnisse in der Dienststelle tätig sind. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie in einer der in § 1 Abs. 1 genannten Verwaltungen zur Wahrnehmung einer nicht richterlichen oder nicht staatsanwaltlichen Tätigkeit beschäftigt werden.

(2) Als Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht

1. Personen im Ehrenbeamtenverhältnis,

2. Personen, die überwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, Besserung oder Erziehung beschäftigt werden,

3. Personen, deren Beschäftigung überwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber mit denen man den schönen Sehenswürdigketen nahe kommt Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit Störchen), Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), Helgoland, Holstentor und Marienkirche in Lübeck, Nationalpark Schleswig-Holstein, Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


 


mehr zu: Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-schleswig-holstein.de © 2024