Besoldung Schleswig-Holstein
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Beamtengesetz von Schleswig-Holstein: § ..1

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Beamtengesetzes von Schleswig-Holstein

§ 1

(1) Dieses Gesetz gilt, soweit es im Einzelnen nichts anderes bestimmt, für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Kreise, der Ämter und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
(2) Es gilt nicht für die Kirchen und die sonstigen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. Diesen und ihren Verbänden bleibt es überlassen, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamtinnen und Beamten sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger entsprechend zu regeln.


mehr zu: Beamtengesetz Schleswig-Holstein
  Startseite | www.besoldung-schleswig-holstein.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann