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Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) - Inhaltsübersicht -
vom 30. März 1990, letzte Änderung: §§ 9, 10 und 15 geänd. (Art. 5 LVO v. 14.12.2021, GVOBl. S. 1546).
Aufgrund des § 85 des Landesbeamtengesetzes verordnet die Landesregierung:
Inhaltsübersicht:
Abschnitt I
Allgemeines
§ 2 Persönliche Lebensgestaltung
§ 3 Einordnung in ein Hauptamt
§ 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 7a (gestrichen)
Abschnitt II
Vergütung für Nebentätigkeiten
§ 9 Vergütungsverbot für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
§ 10 Ablieferungspflicht und Abrechnung
Abschnitt III
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn
§ 12 Grundsätze für die Entrichtung des Nutzungsentgelts
§ 13 Allgemeines Nutzungsentgelt
§ 14 Nutzungsentgelt für ärztliche und zahnärztliche Nebentätigkeiten
§ 15 Festsetzung des Nutzungsentgelts
Abschnitt IV
Zuständigkeit, Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 17 gestrichen
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Red 20231017