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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO) - Inhaltsverzeichnis -
vom 19. Mai 2009, zuletzt mehrfach geändert, §§ 28, 41 und 42 neu gefasst, §§ 27a und 41a neu eingefügt (Art. 5 Ges. v. 03.05.2022, GVOBl. S. 551).
Aufgrund der § 16 Satz 2 und § 25 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) verordnet die Landesregierung die folgenden §§ 1 bis 47 mit Ausnahme der §§ 22 bis 24, aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 2 LBG verordnet das Innenministerium die §§ 22, 23 und 47 und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die §§ 24 und 47:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 4 Befähigung, Erwerb der Befähigung
§ 5 Einstellung im Beförderungsamt
§ 8 Feststellung der Bewährung
§ 10 Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt
§ 10a Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
§ 11 Fortbildung und Qualifizierung
Zweiter Teil
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften
§ 14 Hauptberufliche Tätigkeit
Abschnitt II
Laufbahngruppe 1
Abschnitt III
Laufbahngruppe 2
Abschnitt IV
Vorschriften für bestimmte Beamtengruppen
§ 24 Gesundheits- und Soziale Dienste
Abschnitt V
Aufstieg
Abschnitt VI
Dienstherrnwechsel
§ 28 In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung
§ 29 Verfahren beim Dienstherrnwechsel
Dritter Teil
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
§ 33 Bewertung der Berufsqualifikationen
§ 38a Verwaltungszusammenarbeit
§ 38c Durchführung des Informationsaustausches
Vierter Teil
Dienstliche Beurteilung
§ 39 Dienstliche Beurteilung, Allgemeines
§ 41 Richtwerte für die Leistungsbewertung
Fünfter Teil
Zuständigkeiten
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 44 Übergangsvorschrift zu § 22 Abs. 5
§ 45 Übergangsbestimmungen für den Aufstieg
§ 47 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt. Beliebte Ziele sind Reiseregionen & Highlights Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum. Interessante Städte Aktivitäten Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks. Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck. Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten. Beste Reisezeit Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair. Weitere Tipps Alles in allem mach das Land Schleswig-Holstein richtig Sehnsucht nach Urlaub. Wenn Sie das passende Quartier finden wollen - ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft - bietet das www.urlaubsverzeichnis-online.de mehr als 6.000 Gastgeber in ganz Deutschland, der Österreich, der Schweiz oder Italien. Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde. |
Red 20231017