Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Besoldung in Schleswig-Holstein

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Beamtenrechtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein

Die Grundlagen des Beamtenrechts ergeben sich aus der Verfassung (Artikel 33 des Grundgesetzes). Hoheitliche Befugnisse werden vor allem im Polizei- und Justizvollzugsdienst ausgeübt. Zur hoheitlichen Verwaltung im Sinne des Artikels 33 Absatz 4 Grundgesetz zählen außerdem die Rechtspflege, die Steuerverwaltung sowie Verwaltungsstellen, die mit der Ausarbeitung von Rechtsakten, deren Durchführung und mit hoheitlichen Aufsichtsfunktionen betraut sind. Auch außerhalb dieser Bereiche kann der Staat sich für den Einsatz von Beamtinnen und Beamten entscheiden, wenn er im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die kontinuierliche Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Staates gewährleisten will. Das trifft z.B. auf den staatlichen Schuldienst und auf viele Bereiche der Leistungsverwaltung zu.

Das Recht des öffentlichen Dienstes ist nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Zu den hergebrachten Grundsätzen zählen unter anderem
- die Pflicht der Beamtinnen und Beamten zur Neutralität und Verfassungstreue,
- das Lebenszeitprinzip. In der Praxis bedeutet dies, dass Beamtinnen und Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt werden – nach einer in der Regel dreijährigen Probezeit (mehr lesen)
- das Laufbahnprinzip, das heißt die Zuordnung von Vor- und Ausbildung zu Laufbahnen und das Aufsteigen ("Beförderung") innerhalb dieser Laufbahnen,
- das Recht auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung
- der Leistungsgrundsatz. Danach richten sich Auswahlentscheidungen für die Einstellung und Beförderung von Beamtinnen und Beamte nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung; dieser Grundsatz ergibt sich außerdem aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz,
- das Verbot zu streiken,
- die Gewährung von Schutz und Fürsorge für die Beamtinnen und Beamten (Fürsorgepflicht).

Diese Grundsätze sind durch gesetzliche Bestimmungen näher ausgestaltet. Dabei ist die Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Beamtenstatusgesetz, ein Bundesgesetz, regelt für die Beamtinnen und Beamten der Länder, Kommunen und sonstigen Körperschaften die Grundlagen der Einstellung und Ernennung, die grundlegenden Rechte und Pflichten sowie die Beendigung des Beamtenverhältnisses.

Das Landesbeamtengesetz enthält ergänzende Verfahrensbestimmungen zu den Regelungen des Beamtenstatusgesetzes. Darüber hinaus regeln das Landesbeamtengesetz und die dazu ergangenen Verordnungen unter anderem die Ausbildung, Prüfung und Laufbahn der Beamtinnen und Beamten, die Arbeitszeit, den Erholungsurlaub, die Elternzeit und die Bedingungen für die Ausübung von Nebentätigkeiten.

 

Besoldungsrechtliche Vorschriften

Landesbesoldungsgesetz Schleswig-Holstein (LBesG)

Landesbesoldungsanpassungsgesetz

Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen

Gesetz zum Bundesbesoldungs- und – versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004

Landesverordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten

Landesverordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher

Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO)

Verordnungen gemäß § 25 Abs. 5 BBesG (Stellenobergrenzen in besonderen Bereichen)

Stellenobergrenzenverordnung für Kommunalbeamtinnen und –beamte (KomStOVO)

Erste Landesverordnung über die Bewertung der Stellen der in § 1 Abs. 1 N. 3 des Landesbesoldungsgesetzes genannten Beamten (1. StbVO zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 LBesG)

Zweite Landesverordnung über die Bewertung der Stellen der in § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Landesbesoldungsgesetzes genannten Beamten (2. StbVO zu § 1 Abs. 1 Nr. 3 LBesG) 

Stellenbewertungsverordnung Sparkassen

Sitzungsvergütungsverordnung

Leistungsstufenverordnung (LStuVO)

Leistungsprämienverordnung (LPVO)

Hochschul-Leistungsbezüge-Verordnung (LBVO)

weitere Gesetze und Verordnungen für Beschäftigtes des Landes Schleswig-Holstein

Beamtenrecht in Schleswig-Holstein

Arbeitszeitverordnung Schleswig-Holstein >>>zur AZVO des Landes Schleswig-Holstein

Beamtenstatusgesetz >>>zu den für Schleswig-Holstein geltenden Regelungen des Beamtenstatusgesetz

Beihilfeverordnung von Schleswig-Holstein >>>zur Beihilfeverordnung und den Beihilferegelungen des Landes Schleswig-Holsteins

Besoldungsgesetz >>>Schleswig-Holstein: Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG) - Inhaltsverzeichnis -

Besoldungs- und Versorgungsanpassung >>>Schleswig-Holstein: Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022)

Elternzeitverordnung >>>Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Elternzeit der Beamtinnen und Beamten (Elternzeitverordnung - EZVO) -

Erholungsurlaubsverordnung (EUVO) >>>zur aktuellen Fassung der Erholungsurlaubsverordnung für Beamte und Richter

Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein >>>zur aktuellen Fassung des Landesbeamtengesetzes von Schleswig-Holstein

Laufbahnverordnung >>>Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO) - Inhaltsverzeichnis -

Jubiläumdverordnung (JubVO) >>>Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Dienstzeitehrung aus Anlass des Dienstjubiläums von Beamtinnen und Beamten und Berufsrichterinnen und Berufsrichtern (Jubiläumsverordnung - JubVO)

Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

Nebentätigkeitsverordnung >>>Schleswig-Holstein: Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) - Inhaltsübersicht -

Beamtenstatusgesetz

Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein

Arbeitszeitverordnung

Elternzeitverordnung

Erholungsorlaubsverordnung


Nebentätigkeitsverordnung

Beihilfeverordnung

 

 


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Red 20231017

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