Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO): § 27 Bewährungsaufstieg

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>>>zur aktuellen Fassung der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) des Landes Schleswig-Holstein


Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO): § 27 Bewährungsaufstieg

 

§ 27 Bewährungsaufstieg

(1) Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, die

1. ihre Laufbahn durchlaufen,

2. den Nachweis einer breiten Verwendung erbracht und

3. in mindestens einer Regelbeurteilung sowie einer weiteren Beurteilung im Endamt der Laufbahn mindestens die zweithöchste Bewertungsstufe erreicht haben,

können zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt nach Absatz 2 bis 5 oder zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 11 nach § 27a zugelassen werden. Zum Nachweis der breiten Verwendung nach Satz 1 Nummer 2 sollen mindestens zwei Dienstposten unterschiedlicher Aufgabengebiete für eine Dauer von jeweils mindestens zwei Jahren wahrgenommen werden.

(2) Die Beamtinnen und Beamten müssen nach der Zulassung zum Aufstieg mindestens zwei Jahre ununterbrochen selbständig Aufgaben der Laufbahngruppe 2 ihrer Fachrichtung wahrnehmen und sich dabei bewähren. In dieser Zeit müssen die Beamtinnen und Beamten an geeigneten theoretischen Veranstaltungen zur Aufstiegsfortbildung von insgesamt mindestens 400 Stunden Dauer teilnehmen. Am Ende der Aufstiegsfortbildung ist eine Prüfung abzulegen. Die für die Gestaltung der Laufbahn zuständige oberste Landesbehörde kann Einzelheiten der Aufstiegsfortbildung und der abschließenden Prüfung in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regeln. Nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen kann von der Aufstiegsfortbildung abgesehen werden, wenn ein mindestens gleichwertiger mit einer Prüfung abgeschlossener Lehrgang, der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu benennen ist, vor der Zulassung zum Aufstieg absolviert wurde. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können bestimmen, dass Lehrgänge oder Teile von Lehrgängen auf die Aufstiegsfortbildungen angerechnet werden, soweit diese geeignet sind, Teile der Aufstiegsfortbildung zu ersetzen.

(3) Die oberste Dienstbehörde stellt den erfolgreichen Abschluss der Bewährung fest. Bei der Entscheidung ist das Ergebnis der Prüfung nach Absatz 2 zu berücksichtigen. Mit der Feststellung wird die Befähigung für die neue Laufbahn erworben. Bis zur Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn verbleiben die Beamtinnen und Beamten in ihrer bisherigen Rechtsstellung. Beamtinnen und Beamte, die sich nicht bewährt haben, treten in die frühere Beschäftigung zurück.

(4) Ist mit der Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn gleichzeitig eine Beförderung in das erste Beförderungsamt vorgesehen, muss das Einstiegsamt der neuen Laufbahn nicht durchlaufen werden. § 20 Absatz 2 Nummer 2 LBG bleibt unberührt.

(5) § 25 Absatz 2 und 7 gilt entsprechend.

(6) Beamtinnen und Beamte, die den Praxisaufstieg nach § 27a absolviert und sich mindestens ein Jahr in einem Amt der Besoldungsgruppe A 11 bewährt haben, können zum Bewährungsaufstieg nach Absatz 1 bis 5 zugelassen werden. Die Bewährungszeit nach § 27a Absatz 1 Satz 1 kann im Umfang von bis zu zwölf Monaten auf die Bewährungszeit nach Absatz 2 Satz 1 angerechnet werden. Die Verpflichtung zur erfolgreichen Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung und -prüfung nach Absatz 2 Satz 2 und 3 bleibt hiervon unberührt. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können bestimmen, dass Fortbildungsmaßnahmen nach § 27a Absatz 1 Satz 2 bis zu 200 Stunden auf den Umfang der Aufstiegsfortbildung nach Absatz 2 Satz 2 angerechnet werden können, wenn sie den Inhalten der Aufstiegsfortbildung entsprechen.


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Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
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- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
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Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


Red 20231030 / 20231017

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