Schleswig-Holstein: Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) § 13 Allgemeines Nutzungsentgelt

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>>>zur aktuellen Fassung der Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) des Landes Schleswig-Holstein

 


Nebentätigkeitsverordnung (NtVO): § 13 Allgemeines Nutzungsentgelt

 

§ 13 Allgemeines Nutzungsentgelt

(1) Das Nutzungsentgelt (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) wird pauschaliert nach einem Vomhundertsatz der für die Nebentätigkeit bezogenen Bruttovergütung bemessen. Bruttovergütung ist die Gesamtheit aller durch die Nebentätigkeit erzielten Einnahmen einschließlich der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer, vermindert um Reisekostenvergütungen.

(2) Das Nutzungsentgelt beträgt

1. für die Inanspruchnahme von Einrichtungen 5 v. H., Personal 10 v. H. und Material 5 v. H. (Kostenerstattung),

2. als Ausgleich des durch die Inanspruchnahme entstehenden Vorteils zusätzlich 10 v. H. (Vorteilsausgleich).

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Finanzministerium für die Festsetzung des Nutzungsentgelts Gebührenordnungen oder sonstige allgemeine Kostentarife für anwendbar erklären, soweit sie die entstandenen Kosten decken und die Vorteile ausgleichen. Bei Beamtinnen und Beamten der Träger der Sozialversicherung erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren das Einvernehmen anstelle des Finanzministeriums. Bei Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände entfällt das Einvernehmen des Finanzministeriums.

(4) Steht die Kostenerstattung nach Absatz 2 Nr. 1 in keinem angemessenen Verhältnis zu dem tatsächlichen Wert der Inanspruchnahme, so kann sie dementsprechend erhöht oder herabgesetzt werden; kann sie nicht genau ermittelt werden, ist sie zu schätzen. Daneben ist ein Vorteilsausgleich nach Absatz 2 Nr. 2 zu entrichten.

(5) Wird die Nebentätigkeit unentgeltlich ausgeübt, bemißt sich die Kostenerstattung nach dem Wert der Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material; der Vorteilsausgleich entfällt.


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Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
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- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Red 20231017

 

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