Schleswig-Holstein: Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) § 15 Festsetzung des Nutzungsentgelts

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>>>zur aktuellen Fassung der Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) des Landes Schleswig-Holstein

 


Nebentätigkeitsverordnung (NtVO): § 15 Festsetzung des Nutzungsentgelts

 

§ 15 Festsetzung des Nutzungsentgelts

(1) Das Nutzungsentgelt wird von der oder dem Dienstvorgesetzten festgesetzt; sie oder er kann Abschlagszahlungen verlangen.

(2) Soweit die oder der Dienstvorgesetzte nichts anderes bestimmt, sind ihr oder ihm die für die Festsetzung des Nutzungsentgelts erforderlichen Angaben innerhalb eines Monats nach Beendigung der Inanspruchnahme, bei fortlaufender Inanspruchnahme bis zum 1. Februar und 1. August für das jeweils abgelaufene Kalenderhalbjahr, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Kommt die Beamtin oder der Beamte dieser Verpflichtung trotz einer Mahnung nicht nach, wird das Nutzungsentgelt aufgrund einer Schätzung festgesetzt.

(3) Ist die Höhe des zu entrichtenden Nutzungsentgelts bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung zu übersehen, soll es zugleich mit der Genehmigung festgesetzt werden.

(4) Das Nutzungsentgelt wird einen Monat nach der Festsetzung fällig, im Falle des Absatzes 3 einen Monat nach dem Ende der Inanspruchnahme.

(5) Wird das Nutzungsentgelt nicht bis zum Fälligkeitstermin entrichtet, gerät die Beamtin oder der Beamte in Verzug. Ab Eintritt des Verzugsdatums ist von dem rückständigen Betrag ein jährlicher Zuschlag in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu erheben, wenn der rückständige Betrag 100 Euro übersteigt.

(6) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen fünf Jahre, vom Tage der Festsetzung des Nutzungsentgelts an gerechnet, aufzubewahren, wenn es 100 Euro im Kalenderjahr überschreitet.


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Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
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- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


Red 20231017

 

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