Schleswig-Holstein: Besoldungsgesetz (SHBesG) § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

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Schleswig-Holstein: Besoldungsgesetz (SHBesG) § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

 

§ 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

(1) Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit sind bei der Bemessung des Grundgehaltes nach § 28 nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Zeiten, die vor einer solchen Tätigkeit zurückgelegt worden sind. Satz 1 gilt auch für Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gelten auch für Zeiten einer Tätigkeit, die auf Grund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übertragen war. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird insbesondere widerlegbar vermutet, wenn die Beamtin oder der Beamte

1. vor oder bei Übertragung der Tätigkeit eine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche Funktion in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend oder einer vergleichbaren systemunterstützenden Partei oder Organisation innehatte oder

2. als mittlere oder obere Führungskraft in zentralen Staatsorganen, als obere Führungskraft beim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzende oder Vorsitzender des Rates eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder in einer vergleichbaren Funktion tätig war oder

3. hauptamtlich Lehrende oder Lehrender an den Bildungseinrichtungen der staatstragenden Parteien oder einer Massen- oder gesellschaftlichen Organisation war oder

4. Absolventin oder Absolvent der Akademie für Staat und Recht oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung war.


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Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
- Ostsee >>>mit der wunderschönen Ostseeküste
- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


Red 20231029

 

 

 

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