Schleswig-Holstein: Besoldungsgesetz (SHBesG) § 45a Familienergänzungszuschlag

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Schleswig-Holstein)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunter-laden, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Land Schleswig-Holstein geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zurück zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Schleswig-Holstein

 

Schleswig-Holstein: Besoldungsgesetz (SHBesG) § 45a Familienergänzungszuschlag

 

§ 45a Familienergänzungszuschlag

(1) Unterschreitet das Nettoeinkommen der für die im Familienzuschlag nach § 44 berücksichtigten ersten und zweiten Kinder unterhaltspflichtigen Eheleute, Lebenspartner oder Elternteile die für die Herstellung eines Abstands zur Grundsicherung in Höhe von 15 Prozent notwendige Nettosumme der Besoldung der Beamtin oder des Beamten, wird ein kindbezogener Familienergänzungszuschlag nach Anlage 10 gewährt. Das für die Errechnung des Familienergänzungszuschlags maßgebende Nettoeinkommen nach Anlage 10 ergibt sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I. S. 3366, ber. S. 3862), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I. S. 2993), abzüglich Einkommensteuer und der Beträge einer die Beihilfe ergänzenden Krankenversicherung unter Hinzurechnung des zustehenden Kindergeldes im Sinne des Abschnitts X EStG oder der Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I. S. 142, ber. S. 3177), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I. S. 2020).

(2) Für das dritte Kind und weitere Kinder, für die Familienzuschlag gewährt wird, wird ein monatlicher Familienergänzungszuschlag für das jeweils dritte Kind in Höhe von 234 Euro und ab dem vierten Kind in Höhe von jeweils 353 Euro gewährt, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 3 EStG der mit unterhaltspflichtigen Ehepartnerin oder des Ehepartners, Lebenspartnerin oder Lebenspartners der Beamtin oder des Beamten oder eines anderen unterhaltspflichtigen Elternteils im Kalenderjahr folgende Höchstgrenzen unterschreitet:

1. 6.500 Euro bei drei Kindern und

2. 13.000 Euro bei vier Kindern

Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 6.500 €.

(3) Für den Zeitraum ab 1. Januar 2020 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) wird ein Ergänzungszuschlag ab dem dritten Kind in Höhe von jeweils 80 Euro monatlich gewährt. Abweichend von Satz 1 wird bei Erfüllung der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen in den Fällen, in denen der Gesamtbetrag der Einkünfte unter den in Absatz 2 angegebenen Höchstgrenzen liegt, ein monatlicher Ergänzungszuschlag

1. für das dritte Kind in Höhe von 340 Euro und

2. ab dem vierten Kind in Höhe von 392 Euro gewährt.

(4) § 44 Absatz 8 gilt entsprechend.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein

Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
- Ostsee >>>mit der wunderschönen Ostseeküste
- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

Alles in allem mach das Land Schleswig-Holstein richtig Sehnsucht nach Urlaub. Wenn Sie das passende Quartier finden wollen - ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft - bietet das www.urlaubsverzeichnis-online.de mehr als 6.000 Gastgeber in ganz Deutschland, der Österreich, der Schweiz oder Italien.

Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


Red 20231029

 

 

 

mehr zu: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-schleswig-holstein.de © 2026