Durchführungshinweise zum Nebentätigkeitsrecht des Landes Schleswig-Holstein

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Durchführungshinweise zum Nebentätigkeitsrecht

Inhaltsverzeichnis

A Merkblatt über die Ausübung von Nebentätigkeiten durch Beamtinnen und Beamte des Landes Schleswig-Holstein

1 Was ist eine Nebentätigkeit?

2 Wo sind die rechtlichen Grundlagen für Nebentätigkeiten zu finden?

3 Welche Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig und welche nicht?

4 Was geschieht, wenn eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ohne Anzeige ausgeübt wird?

5 Wie läuft das Anzeigeverfahren ab?

6 Wann ist die Übernahme einer Nebentätigkeit einzuschränken oder ganz oder teilweise zu untersagen?

7 Was ist bei der Ausübung von Nebentätigkeiten zu beachten?

7.1 Wann darf die Nebentätigkeit ausgeübt werden?

7.2 Können zur Ausübung der Nebentätigkeit Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen werden?

7.3 Welche Mitteilungspflichten sind zu beachten?

7.4 Welche Besonderheit gibt es bei der Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst?

 

>>>zu den Texten der Durchführungshinweise zum Nebentätigkeitsrecht des Landes Schleswig-Holstein Teil A

 

B Abrechnung und Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen

 

>>>zu den Texten der Durchführungshinweise zum Nebentätigkeitsrecht des Landes Schleswig-Holstein Teil B

 

C Tätigkeiten von Beamtinnen und Beamten des Landes in Gremien von juristischen Personen

1 Übernahme der Tätigkeit

1.1 Hauptamt

1.2 Nebentätigkeit

1.3 Übertragung der Tätigkeit

1.3.1 In das Hauptamt eingeordnete Tätigkeiten

1.3.2 Nebentätigkeiten

2 Ausübung der Tätigkeit

2.1 In das Hauptamt eingeordnete Tätigkeiten

2.1.1 Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen; Ausübung während der Arbeitszeit

2.1.2 Vergütungen

2.2 Nebentätigkeiten

2.2.1 Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen

2.2.2 Ausübung während der Arbeitszeit

2.2.3 Vergütungen

 

D Schlussbestimmungen

Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Durchführungshinweise zum Nebentätigkeitsrecht Gl.Nr. 2031.82

 

>>>zu den Texten der Durchführungshinweise zum Nebentätigkeitsrecht des Landes Schleswig-Holstein Teil C und D

 

Bekanntmachung der Staatskanzlei vom 20. Oktober 2020 – StK 433 – 23550/2020 –

Den Gemeinden, Kreisen und Ämtern sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, die Durchführungshinweise für ihre Beamtinnen und Beamten entsprechend anzuwenden. Für Tarifbeschäftigte gilt § 3 Abs. 3 TVöD.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein

Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
- Ostsee >>>mit der wunderschönen Ostseeküste
- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

Alles in allem mach das Land Schleswig-Holstein richtig Sehnsucht nach Urlaub. Wenn Sie das passende Quartier finden wollen - ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft - bietet das www.urlaubsverzeichnis-online.de mehr als 6.000 Gastgeber in ganz Deutschland, der Österreich, der Schweiz oder Italien.

Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


Red 20231030

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