Schleswig-Holstein: Landesbeamtengesetz § 27 Grundsatz

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Schleswig-Holstein)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunter-laden, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Land Schleswig-Holstein geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Schleswig-Holstein

 

Abschnitt IV
Landesinterne Abordnung, Versetzung und Körperschaftsumbildung 

§ 27 Grundsatz

(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für landesinterne Abordnungen, Versetzungen und Körperschaftsumbildungen.

(2) Die Abordnung und die Versetzung werden von der abgebenden Stelle verfügt. Ist mit der Abordnung oder Versetzung ein Wechsel des Dienstherrn verbunden, darf sie nur im schriftlichen Einverständnis mit der aufnehmenden Stelle verfügt werden.

(3) Auf landesinterne Körperschaftsumbildungen sind die §§ 16 bis 19 BeamtStG entsprechend anzuwenden. Die obersten Aufsichtsbehörden können in den Fällen, in denen voraussichtlich in absehbarer Zeit der Tatbestand des Satzes 1 in Verbindung mit § 16 BeamtStG eintreten wird, anordnen, dass in den beteiligten Körperschaften Ernennungen im Sinne des § 8 BeamtStG nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde stattfinden dürfen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn diese Ernennungen die Durchführung von Maßnahmen nach Satz 1 in Verbindung mit § 16 BeamtStG beeinträchtigen oder zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Körperschaften führen würden. Die Anordnung darf höchstens für die Dauer eines Jahres ergehen. Sie ist den beteiligten Körperschaften zuzustellen.


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein

Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
- Ostsee >>>mit der wunderschönen Ostseeküste
- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

Alles in allem mach das Land Schleswig-Holstein richtig Sehnsucht nach Urlaub. Wenn Sie das passende Quartier finden wollen - ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft - bietet das www.urlaubsverzeichnis-online.de mehr als 6.000 Gastgeber in ganz Deutschland, der Österreich, der Schweiz oder Italien.

Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.


Red 20231026

 

 

 

mehr zu: Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-schleswig-holstein.de © 2026