|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Schleswig-Holstein).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunter-laden, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Land Schleswig-Holstein geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Aktuelles aus Schleswig-Holstein:
GdP zum Verkehrssicherheitsbericht 2023
Verkehrssicherheitsarbeit bleibt weiter Kernaufgabe
Die GdP begrüßt, dass die Anzahl an im Straßenverkehr Getöteten gegenüber dem Vorjahr rückläufig ist und sogar den zweitniedrigsten Wert in der Verkehrsstatistik in Schleswig-Holstein einnimmt. Dies ist eine gute Tendenz, darf jedoch nicht das Ziel sein. Jeder einzelne Verkehrsunfall mit schweren Folgen bedeutet für die Angehörigen, aber auch die eingesetzten Kräfte großes Leid und teilweise weitreichende psychologische Folgen. Die GdP begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Willen der Landesregierung, an der „Vision Zero“ – ein Straßenverkehr ohne Verletzte und Getötete – festzuhalten.
Auffällig ist, dass die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen der Einfluss berauschender Mitteln (ohne Alkohol) unfallursächlich war, den höchsten Stand seit Beginn statistischer Erfassungen in Schleswig-Holstein aufweist. Gerade mit Blick auf die bevorstehende Legalisierung von Cannabis muss aus Sicht der GdP eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Cannabis sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es ebenso erforderlich, genügend Personal für die Kontrolle etwaiger Fahrten unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die GdP wird sich hierzu auch weiter dafür einsetzen, dass auch die sachliche Ausstattung zur Erkennung von Drogenkonsum modernisiert und verbessert wird. Es müssen praxistaugliche Testmedien angeschafft und flächendeckend vorgehalten werden.
Es ist zu begrüßen, dass die Expertenkommission nun eine Empfehlung für einen THC-Wert für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr ausgesprochen hat. Damit zieht bei dem unausgegorenen Cannabisgesetz zumindest in einem wichtigen Punkt mehr Rechtssicherheit ein. Vermisst werde jedoch ein zweiter, niedrigerer Wert, der insbesondere für Fahranfänger oder für Fahrer von Personentransporten gelten würde. Zudem hält die GdP es für richtig, bei sogenanntem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer aufzuerlegen.
Bei der weiteren Betrachtung der Statistik ist auffällig, dass die Zahl der Unfallfluchten (§ 142 StGB) zugenommen hat. Der wirtschaftliche Schaden, der durch Unfallfluchten hervorgerufen wird, ist regelmäßig nicht nur geringfügig. In diesem Zusammenhang lehnt die GdP eine möglicherweise geplante Einstufung als Ordnungswidrigkeit für die Fälle, die lediglich Sachschaden zur Folge haben, ab. Dies würde aus Sicht der GdP zu einer Entkriminalisierung der Unfallfluchten führen, wodurch die Warte- oder Meldebereitschaft nach einem Verkehrsunfall weiter sinken würde.
Der stellv. Landesvorsitzende Sven Neumann führt dazu aus: „Erschreckend ist die Zahl der erneut angestiegenen Unfälle unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Nach unseren Erkenntnissen steigen die Unfälle nach der Legalisierung von Cannabis exorbitant an. Der polizeiliche Kontrolldruck muss weiterhin aufrechterhalten werden. Hierzu muss es ggfs. zur Umsteuerung innerhalb der Landespolizei kommen."
Der Landesvorstand
Quelle: Pressemeldung ....
Dr. Susanne Rieckhof
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt. Beliebte Ziele sind Reiseregionen & Highlights Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum. Interessante Städte Aktivitäten Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks. Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck. Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten. Beste Reisezeit Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair. Weitere Tipps Alles in allem mach das Land Schleswig-Holstein richtig Sehnsucht nach Urlaub. Wenn Sie das passende Quartier finden wollen - ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft - bietet das www.urlaubsverzeichnis-online.de mehr als 6.000 Gastgeber in ganz Deutschland, der Österreich, der Schweiz oder Italien. Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde.
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
- Ostsee >>>mit der wunderschönen Ostseeküste
- im Binnenland
- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.
Sommer (Juni bis September)
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.
Red 20240409 / 20231016