|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Schleswig-Holstein).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunter-laden, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Land Schleswig-Holstein geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
>>>zur Übersicht aller Meldungen zum Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein: Landesregierung gibt antragsunabhängige Besoldungszusage ab 2025
Zusage der Landesregierung
Neue Maßstäbe zur amtsangemessenen Alimentation durch das Bundesverfassungsgericht werden beim nächsten Besoldungsanpassungsgesetz berücksichtigt und rückwirkend ab 2025 auch ohne Antrag übernommen.
Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Silke Schneider: „Die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein können sich auf die Landesregierung verlassen. Wir werden die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beim nächsten Besoldungsanpassungsgesetz rückwirkend ab 2025 berücksichtigen. Hierfür braucht es keinen Antrag auf amtsangemessene Alimentation – die Zusage gilt für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.“
Finanzministerin Silke Schneider hat im Finanzausschuss am 4. Dezember 2025 über die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation im Land Berlin (durch Beschluss vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. November 2025) auf Schleswig-Holstein informiert.
In diesem Zuge hat die Landesregierung zugesagt, die aus dem Beschluss hervorgehenden Parameter und ihre Fortschreibung sowie künftige verfassungsgerichtliche Alimentationsentscheidungen gesetzgeberisch ab 2025 umzusetzen und dementsprechend auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungs-empfängerinnen und Versorgungsempfänger anzuwenden, ohne dass es einer diesbezüglichen Antragstellung für 2025 bedarf. Die gesetzgeberische Umsetzung wird - nach Vorliegen der Tarifeinigung - durch ein Besoldungsanpassungs-gesetz erfolgen, das 2026 in das Parlament eingebracht wird, sowie ggf. über weitere Gesetze zu Besoldungsstruktur und -höhe.
Hierzu sagte Finanzministerin Silke Schneider: „Die Landesregierung wird die Besoldung ab 2025 bereits nach den neuen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts berechnen und ein entsprechendes Besoldungsanpassungsgesetz auf den Weg bringen. Das wird voraussichtlich noch in 2026 sein, wenn die jetzt anstehenden Tarifverhandlungen abgeschlossen sind.“ Bislang eingegangene Anträge auf amtsangemessene Alimentation, soweit diese seit 2023 noch nicht beschieden sind, und auch künftig eingehende Anträge werden ruhend gestellt, bis eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage geschaffen ist.
Zum Ergebnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagte Finanzministerin Schneider: „Die Landesregierung hat immer auf Grundlage der jeweils gültigen Rechtsprechung und der bisher gültigen Parameter gehandelt. Die Maßstäbe wurden jetzt, vor gut zwei Wochen, durch das Bundesverfassungsgericht grundlegend angepasst. Damit ändert sich auch die bisherige rechtliche Bewertung der Alimentation in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hat darauf zügig reagiert, auch wenn weitere Entscheidungen zur Besoldung in Schleswig-Holstein vom Bundesverfassungsgericht noch ausstehen.“
Entwurf für einen dritten Nachtragshaushalt 2025 Die Landesregierung hatte bereits am Dienstag (2. Dezember) mit einem Entwurf für einen dritten Nachtragshaushalt 2025 auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den damit absehbar verbundenen Anpassungen der Besoldung und Versorgung auch in Schleswig-Holstein reagiert. Um voraussichtliche Mehrbedarfe bei der Besoldung und Versorgung für 2025 und 2026 im Haushaltsjahr 2026 finanzieren zu können, sieht der Entwurf vor, dass Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss in 2025 einer zweckgebundenen Rücklage bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro zugeführt werden können.
Quelle: Pressestelle de Finanzministeriums in Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988 616-3906 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Information der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerium_sh | Facebook: https://www.facebook.com/finanzministerium.sh | LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh
![]() |
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link |
| Land Schleswig-Holstein | >>>www.schleswig-holstein.de |
|
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt. Beliebte Ziele sind Reiseregionen & Highlights Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum. Interessante Städte Aktivitäten Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks. Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck. Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten. Beste Reisezeit Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair. Weitere Tipps Alles in allem mach das Land Schleswig-Holstein richtig Sehnsucht nach Urlaub. Wenn Sie das passende Quartier finden wollen - ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft - bietet das www.urlaubsverzeichnis-online.de mehr als 6.000 Gastgeber in ganz Deutschland, der Österreich, der Schweiz oder Italien. Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde. |
Red 20251201 / Red 20260110