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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Schleswig-Holstein
Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Schleswig-Holstein gelten folgende Beträge:
Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 |
148,58 |
Stufe 1 |
317,06 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um 168,48 Euro
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 435,41 Euro.
Anrechnungsbetrag nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SHBesG
in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 131,50 Euro
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 139,62 Euro
Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre
Familienzuschlag ab 01.01.2018
Monatsbeträge in Euro
Familienzuschlag |
Stufe 1 (§ 44 Abs. 1) |
Stufe 2 |
Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 übrige Besoldungsgruppen |
126,65 133,01 |
240,43 246,79 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 113,78 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 352,71 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 43 Abs. 2 Satz 1:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 117,72 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 124,98 Euro
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