Besoldung Schleswig-Holstein
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Beamtengesetz von Schleswig-Holstein: § .96

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Beamtengesetzes von Schleswig-Holstein

§ 96

Die Landesregierung regelt, soweit erforderlich, durch Verordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes des Landes entsprechende Anwendung

1. der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen,

2. der Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes über die Elternzeit auf Beamtinnen und Beamte,

3. der Vorschriften des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie Bewerberinnen und Bewerber.


mehr zu: Beamtengesetz Schleswig-Holstein
  Startseite | www.besoldung-schleswig-holstein.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann