Besoldung Schleswig-Holstein |
Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Zur Übersicht des Beamtengesetzes von Schleswig-Holstein
§ 39
(1) Das Beamtenverhältnis endet außer durch Tod durch
1. Entlassung,
2. Verlust der Beamtenrechte,
3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
(2) Das Beamtenverhältnis endet ferner durch Eintritt in den Ruhestand unter Wahrung der beamtenrechtlichen Stellung der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten.